Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich  

Dieser Mietvertrag ist gültig für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden.


2. Mietgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Mietung der mobilen Fotobox von  „AIX-BOX.de“ und evtl. Zubehör gegen Entgelt.


3. Zustandekommen des Vertrages

Nach Zugang einer Anfrage unterbreitet der Vermieter dem Mieter ein individualisiertes Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages. Der Mietvertrag kommt durch Zugang einer Auftragsbestätigung durch den Vermieter zustande. Für Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend. Zusicherungen und Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, etc.), gleich welcher Übermittlungsart (fernmündlich, elektronisch, etc.) bedürfen der Bestätigung durch den Vermieter.


4. Mietdauer und Rückgabe

Die Mietzeit beginnt mit der Anlieferung der AIXBOX beim Mieter. Die Abholung erfolgt nach Vereinbarung. Ist eine Abholung der AIXBOX zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden (bspw. entgangener Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung) zu ersetzen.


5. Fahrtkosten

Die Fotobox wird in einem Umkreis von 25km kostenlos geliefert und abgeholt. Darüber hinausgehende Entfernungen bedürfen einer vorherigen Absprache und werden mit einer Kilometerpauschale von 0,50€ pro zusätzlichem Kilometer berechnet.  Berechnungsgrundlage für je eine Strecke bei Lieferung und Abholung ist die Firmenanschrift der AIXBOX.


6. Zahlung

Für die Aixbox ist eine Anzahlung in Höhe von 50€ nach Zustandekommen des Mietvertrages zu entrichten. Der restliche Betrag der Miete ist mit Erhalt der jeweiligen Rechnung innerhalb einer Woche zur Zahlung fällig. Im Falle von Zahlungsverzug kann der Vermieter Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Vermieters ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Vermieter anerkannten Gegenansprüchen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ausgeübt werden. Gelangt die AIXBOX aufgrund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Zur Meidung nicht rechtzeitiger Lieferung bleibt es dem Mieter unbenommen, die Ware beim Vermieter abzuholen.


7. Widerrufsrecht und Stornierung

Der Mieter kann den Vertrag nach Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss in Textform (z.B. Brief, E-Mail) erfolgen.
Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 28 Tage vor dem Buchungstermin. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor dem Mieter der schriftliche Vertrag vorliegt und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Vermieters gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit  § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Marco Crumbach Geilenkirchener Straße 46 52499 Baesweiler E-Mail: info@aix-box.de  Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen binnen 14 Tagen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangenen Leistung sowie Nutzungen nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt beziehungsweise herausgegeben werden, hat der Mieter ggf. Wertersatz zu leisten. Dem Mieter wird über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus ein vertragliches Rücktrittsrecht nach folgender Maßgabe eingeräumt: Kündigt der Mieter einen bereits geschlossenen Mietvertrag vor Beginn des Mietzeitraums, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet. Stornogebühren fallen gestaffelt wie folgt an: 15-21 Tage vor Veranstaltung: 30% des vereinbarten Mietpreises 4-14 Tage vor Veranstaltung: 50% des vereinbarten Mietpreises < 4 Tage vor Veranstaltung 65% des vereinbarten Mietpreises   Dem Mieter ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Vermieter kann die Bestellung des Mieters jederzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung seitens des Vermieters ist der schon evtl. entrichtete Mietpreis vollständig zu erstatten.


8. Haftung

Die Haftung ist beschränkt auf Dasjenige, was der Vermieter als Schaden erwarten konnte. Eine weitergehende Haftung, insbesondere im Hinblick auf erwartete Verwendungen der Fotografien, wird nicht übernommen. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Fotobox und überlassenem Zubehör von der Anlieferung bis zur Rückgabe und haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit entstehen. Wird die Fotobox, Bestandteile hiervon oder gemietetes Zubehör gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des jeweiligen Mietgegenstandes. Der Mieter haftet mit der gleichen Maßgabe auch für Beschädigungen der Mietgegenstände durch seine Veranstaltungsteilnehmer. Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden. Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Fotoboxnutzung stehen.


9. Urheber- und Nutzungsrechte, Datenschutz

Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers einer Fotografie (des Bildmaterials). Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu dürfen. Das umfasst die Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials. Das Bildmaterial betreffende Ansprüche oder Rechte seitens des Vermieters bestehen nicht. Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.


10. Online Galerie

Das Bildmaterial wird dem Mieter per QR-Code oder in vergleichbarer Weise in einem geschützten Online Bereich zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung zur Freigabe des Bildmaterials für die Veranstaltungsgäste obliegt dem Mieter. Er kann die Zugangsdaten zur Online-Galerie nach eigenem Ermessen weitergeben. Der Bilder-Upload geschieht während bzw. nach der Veranstaltung (in Abhängigkeit der Netzabdeckung). Die Geschwindigkeit und der Empfang sind vom Netzausbau des Mobilfunkanbieters abhängig, Aixbox hat hierauf keinen Einfluss. Der Mobilfunkanbieter kann vom Mieter angefragt werden, sodass die Netzabdeckung im Vorfeld geprüft werden kann. Die Bilder stehen dem Mieter dann für mindestens 30 Tage zur Verfügung. Anschließend behält sich Aixbox vor, die Bilder zu löschen. Aixbox übernimmt keine Gewährleistung für den Datenschutz in der Online-Galerie. Der Bilder-Upload erfolgt auf einen TÜV-zertifizierten (ISO 27001) Cloud-Speicher der Strato AG (HiDrive Share). Ein Offline-Backup der Bilder wird im Anschluss an die Veranstaltung durch den Vermieter erstellt und nach 90 Tagen automatisch gelöscht.


11. Preise

Der angegebene Rechnungsbetrag ist ein Endpreis. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und diese folglich auch nicht ausgewiesen (Kleinunternehmerstatus).


12. Aufbau

Die Aixbox ist ausschließlich für den Aufbau in geschlossenen Räumen geeignet. Sollte ein anderer Aufbauort gewünscht sein (im Außenbereich), kann dies mit dem Vermieter vorher besprochen und festgelegt werden. Grundsätzlich ist jedoch ein Aufbau im Freien nicht vorgesehen.

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